Kostenlose Kreditkarte / Kostenloses Girokonto: Bedingungen und Vorausetzungen
Wir möchten unseren Beitrag leisten und Ihnen zeigen, dass Sie einerseits kostenlose Kreditkarten ohne Bedingungen bekommen können, andererseits es aber auch den „ein oder anderen Haken“ gibt.
Schauen wir uns also einmal an, auf welche Bedingungen Sie beim „Kleingedruckten“ stoßen können. Auf unserem Kreditkartenportal weisen wir im Übrigen bei den Kreditkarten-Detailbeschreibungen darauf hin, falls Voraussetzungen wie etwa ein Mindestumsatz oder ein Mindestgehaltseingang für die kostenlose Kreditkarte ohne Jahresgebühr erfüllt werden müssen.
Folgende Bedingungen können gelten:
a) Mindesteingänge: Manche Banken verlangen als Voraussetzung dafür, dass Sie ein Girokonto bei der jeweiligen Bank führen. Die Bedingung für die kostenlose Kontoführung können sogenannte monatliche Mindesteingänge sein. Meist ist das der monatliche Gehaltseingang ab einer bestimmten Mindesthöhe, aber auch andere Einnahmen können dazugezählt werden. Wird jedenfalls die Höhe des geforderten Mindesteingangs unterschritten, fallen Kontoführungsgebühren an.
b) Mindestguthaben: Alternativ zu den Mindesteingängen ist es möglich, dass ein permanentes Mindestguthaben bei der Bank vorhanden sein muss, um das Girokonto kostenlos führen zu können. Ansonsten fallen auch hier Gebühren an.
c) Mindestumsatz: Hier besteht die Möglichkeit, dass erst nach Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen (gerechnet auf das gesamte Jahr) die Kartengebühr wegfällt oder zurückerstattet wird. Beachten Sie, dass vielfach nur die bargeldlosen Transaktionen zum Jahresumsatz gerechnet werden. Bargeldabhebungen zählen fast nie dazu.
d) Gehaltseingang: Der generelle Gehaltseingang in egal welcher Höhe kann ebenso als Bedingung gelten. Hier muss dann meist das Girokonto bei der gleichen Bank geführt werden, wo auch der Kreditkartenvertrag besteht.